Pressemitteilung

GDL-Streiks: Landesarbeitsgericht trifft Entscheidung

  • Gericht untersagt chaotische GDL-Streiks im Schülerverkehr
  • Bestreikung der Schülerzüge muss mindestens vier Tage vorher angekündigt werden
  • Bessere Planbarkeit, aber Grundrecht auf Bildung und Sicherheit des Schulwegs treten hinter Streikrecht zurück

Chemnitz – Heute Nachmittag fand am Landesarbeitsgericht die Berufungsverhandlung zu chaotischen GDL-Streiks in Schülerverkehr statt. Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil des Chemnitzer Arbeitsgerichts in wichtigen Teilen bestätigt. Unkontrollierte Streiks der GDL können damit abgewendet werden. Das Landesarbeitsgericht verschafft damit der City-Bahn Chemnitz für die Schülerbeförderung mehr Vorlaufzeit zum Organisieren von Schienenersatzverkehr.

Der City-Bahn Chemnitz ist mit Hilfe der Kanzlei Heuking gelungen, der GDL auch in 2. Gerichtsinstanz untersagen zu lassen, den Schülerverkehr mit Chaos-Streiks zu verhindern. Das heißt, an Schultagen muss der Schülerverkehr morgens und nachmittags gewährleistet werden – sofern die Streiks nicht mindestens vier Tage vorher angekündigt werden. Die Liste der Züge morgens und nachmittags ist auf www.city-bahn.de zu finden.

Bei der viertägigen Streikankündigungsfrist darf also künftig – entgegen dem Antrag der City-Bahn – wieder Schülerverkehr bestreikt werden. Im Ergebnis der Abwägung wird damit das Grundrecht auf Streik – von kleinen Einschränkungen abgesehen – höher als das Grundrecht der Schüler auf Bildung und sicheren Schulweg eingeordnet.

Ansprechpartner

Falk Ester

Pressesprecher City-Bahn Chemnitz

Telefon: +49 151 171 036 60
Mail: presse@city-bahn.de