Pressemitteilung

GDL-Streik: Gericht verhandelt am Mittwoch, ob City-Bahnen Schüler befördern dürfen

  • City-Bahn-Antrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht eingegangen
  • Richter setzt Verhandlung für Mittwoch, 29. Mai 2024 an
  • Bis dahin keine GDL-Streiks mehr während Schülerverkehrszeiten?

Chemnitz – Das Arbeitsgericht Chemnitz verhandelt am Mittwoch über den Antrag auf einstweilige Verfügung der City-Bahn. Mit dem Antrag will das Verkehrsunternehmen den sicheren Schülerverkehr auf seinen Linien durchsetzen – trotz möglicher GDL-Streiks.

City-Bahn-Geschäftsführer Friedbert Straube: „Ich gehe davon aus, dass bis zur Verhandlung am Mittwoch die wichtigen Schülerzüge morgens und nachmittags nicht mehr von der GDL bestreikt werden. In Folge unseres Antrags auf Einstweilige Verfügung sieht die GDL offenbar davon ab, weiterhin den Schülerverkehr zu blockieren. Es bedurfte erst dieses juristischen Drucks, um die GDL zu dieser Einsicht zu bringen.“

Rund 1 800 Kinder und Jugendliche nutzen täglich (montags bis freitags) die Linien der City-Bahn, um in die Schule oder von dort nach Hause zu kommen. Schülerbeförderung ist in Sachsen eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die von Landkreisen und Kreisfreien Städten übernommen wird (§ 23, 3 Sächsisches Schulgesetz). Die City-Bahn ist Teil dieses Systems.

Ansprechpartner

Falk Ester

Pressesprecher City-Bahn Chemnitz

Telefon: +49 151 171 036 60
Mail: presse@city-bahn.de