Pressemitteilung

Faktencheck: Was von den GDL-Argumenten übrigbleibt

  • GDL-Chef wiederholt gebetsmühlenartig Unwahrheiten
  • Vier Punkte widerlegen die Gewerkschaft
  • City-Bahn-Geschäftsführer: „Eskalation geht von GDL aus!“

Chemnitz – Gebetsmühlenartig wiederholt Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Vorwürfe gegen die City-Bahn Chemnitz und die Kommunalpolitik. Er offenbart damit ein zweifelhaftes Verhältnis zu Grundrechten anderer und dem Rechtsstaat. 

Die Fakten:

1. GDL behauptet: Die City-Bahn eskaliert. Dies ist falsch.

  • Bereits am 8. November 2023 hat die CBC ein Angebot vorgelegt, das die GDL rundweg ablehnte. Es beinhaltete unter anderem zehn bis 14 Prozent Lohnsteigerung – deutlich mehr, als die GDL zurzeit abschließt.
  • Seit März bekommen alle City-Bahner zehn bis 14 Prozent mehr Lohn.
  • Mittlerweile hat die CBC ein drittes Kompromissangebot vorgelegt.


City-Bahn-Geschäftsführer Friedbert Straube: „Die Eskalation geht also von der Gewerkschaft aus, deren Bundesvorsitzender mehrfach unverhohlen drohte, die City-Bahn zu zerstören.“ Laut Weselsky gibt es ohne 35-Stunden-Woche keinen Abschluss. Dies ist ein Diktat, dem sich die City-Bahn nicht beugen kann, weil diese Arbeitszeitabsenkung nicht finanzierbar ist.

2. GDL behauptet, die City-Bahn verbrenne Steuergeld. Dies ist falsch.

Wenn streikbedingt keine Bahnen fahren, bekommen Lokführer keinen Lohn, benötigen die Fahrzeuge keinen Strom/keinen Diesel, keine Wartung. Das einzige Geld, das fließt, ist das Streikgeld von der Gewerkschaft an die Streikenden. Dies sind fürs kommende Wochenende, an dem die GDL wieder streiken will, hochgerechnet mindestens 10.000 Euro.

3. GDL behauptet das Marktniveau/die Marktreferenz betrage 35 Wochenstunden und bezieht sich dabei auf 45 Verkehrsunternehmen, die diese Arbeitszeitabsenkung bereits akzeptiert haben. Auch dies ist jedoch falsch.

Laut Eisenbahnbundesamt sind in Deutschland 549 Eisenbahnverkehrsunternehmen registriert. Die reine Anzahl derer, die in GDL-Tarifverhandlungen die 35-Stunden-Woche akzeptierten, liegt damit im einstelligen Prozentbereich. Mitnichten lässt sich damit von einer Marktreferenz sprechen.

4. GDL behauptet, es sei (Zitat): „kaum vorstellbar, dass längst beantwortete Fragen zur Koalitionsfreiheit, Streikrecht und Grundgesetz nun neu definiert werden. Der Rechtsweg endet nicht in Chemnitz, sondern im Zweifel beim Bundesarbeitsgericht.“

Dies ist richtig. Allerdings haben die Gerichte die Grenzen des Streikrechts im Bereich der Daseinsvorsorge und damit auch im Bereich des Schülerverkehrs bereits eindeutig und im Sinne der City-Bahn und damit gegen die Gewerkschaften entschieden. So sind Gewerkschaften verpflichtet, Notdienste einzurichten und an ihnen mitzuwirken, um die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen (so unter anderem LAG Baden-Württemberg vom 18.07.2023, Az.: 4 SaGa 3/23; LAG Hamburg vom 26.03.2023, Az: 1 Ta 1/23). Diesen Grundsätzen ist das Arbeitsgericht Chemnitz gefolgt, indem es der City-Bahn die Durchführung von Schülerverkehren trotz Streiks erlaubt hat. Dagegen hat die GDL Berufung eingelegt, nicht ohne den Hinweis, vors Bundesarbeitsgericht zu ziehen, falls ihr die Entscheidung der 2. Instanz (das angerufene Landesarbeitsgericht) nicht passt. Die Entscheidungen lokaler Gerichte haben für die GDL offenbar den gleichen Stellenwert wie die Beachtung lokaler Gegebenheiten für den öffentlichen Nahverkehr.

Ansprechpartner

Falk Ester

Pressesprecher City-Bahn Chemnitz

Telefon: +49 151 171 036 60
Mail: presse@city-bahn.de